Gastangler sind bei uns Nordharzern immer gern gesehen. Fliegenfischer aus ganz Deutschland, den Anrainerstaaten und sogar aus Japan fischen im wunderschönen Harz.
Zum Erwerb einer Fischereierlaubnis-Gastkarte ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Der gültige Fischereischein sowie die Fischereierlaubnis/Gastkarte sind bei der Ausübung des Fischens am Gewässer am Mann zu tragen.
Vor Fischbeginn ist das Datum einzutragen. Dies ist auch sofort mit entnommenen Fischen zu tun!
Nach erreichen der Fangmengenbegrenzung [z.B. Bode: 3 Salmoniden] ist das Fischen für den Kalendertag einzustellen.
Gegenüber Fischereiaufsehern und Fischereischutzbeauftragten hat sich jeder Angler mit den erforderlichen Dokumenten auszuweisen.
Die Angelstrecken befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Harz und grenzen an das Naturschutzgebiet Bodetal. Deshalb bitten wir jeden Gastangler die Belange des Naturschutzes sorgfältig zu beachten!