Harzer Fliegenfischer e.V.
Die von uns betreuten Bodestrecken sind:
S – 450 – 01 / Strecke 5 von
Brücke Kreuztal - Stauwurzel Talsperre Wendfurth rund 6 km
und
S – 450 – 02 / 6 und 7
6 Auslauf Wendefurth - Eickhoffsches Wehr Oberwasser 2 km
7 Eickhoffsches Wehr Unterwasser - Auslauf Fischzucht 2 km
Auszug aus der Gewässerordnung des LAV Sachsen Anhalt Salmonidengewässer der Harzregion
4. Ausübung des Angelns
4.4 Besonderheiten beim Angeln in Salmonidengewässern
Voraussetzung für das Angeln in Salmonidengewässern ist der Erwerb einer Fischereierlaubnis für Salmonidengewässer.
In Salmonidengewässern ist nur das Spinn- und Flugangeln gestattet.
Beim Spinnangeln in Salmonidengewässern dürfen nur künstliche Spinnköder oder Wobbler mit einem Drilling verwendet werden.
In Salmoniden Gewässern ist die Benutzung der Wasserkugel oder anderer Auftriebskörper nicht gestattet, ebenso ist der Einsatz von Ködern aus Weichplastik bzw. Gummi verboten.
Köderfischsenken dürfen in Salmonidengewässern nicht verwendet werden.
Beim Spinn- und Flugangeln in Salmonidengewässern ist jeder Zusatz von natürlichen Ködern unzulässig.
Der betreuende Verein kann einzelne Gewässerstrecken für das Watangeln sperren sowie Flugangelstrecken und Schonstrecken festlegen. Die betreffenden Gewässerstrecken sind dementsprechend zu kennzeichnen (siehe Anlage 1)
Regelung für Salmonidengewässer
In den Salmonidengewässern des
LAV Sachsen-Anhalt e.V. dürfen je Angeltag insgesamt 3 Salmoniden gefangen und mitgenommen werden,
sofern dies nicht durch die Fischereierlaubnisscheine anders bestimmt ist
Erläuterung zur einheitlichen
Beschilderung der Salmoniden -Angelgewässer des LAV
Der Grundtyp der Schilder ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit einer
Seitenlänge von 30 cm.
Flugangelstrecke
Grundfarbe gelb, im Zentrum des Schildes ein schwarzes F. Flugangelstrecke in beide Richtungen.
Schonstrecke
Grundfarbe rot. Dieses Schild bedeutet, dass das Gewässer in beiden Richtungen für jegliches Angeln gesperrt ist.
Begrenzungsschild
Es kennzeichnet die Grenzen einer Schonstrecke. Die Grundfarbe der einen Hälfte ist rot, die der anderen gelb.
Sind 2 Schilder mit den roten Hälfte einander zugekehrt, ist die
dazwischenliegende Strecke gesperrt. Sind die beiden gelben Hälften einander
zugekehrt, so ist die dazwischenliegende Strecke freigegeben.
Spinnstrecke
Grundfarbe gelb
Begrenzungsschild
Flugangelstrecke / Spinnstrecke
4.2.2 Die einzelnen Angelgeräte müssen wie folgt beschaffen sein:
Flugangel
Flugrute mit Flugrolle, Flugschnur und Vorfach sowie maximal
einer künstlichen Fliege als Köder, Künstliche Fliegen nur mit Einfachhaken.
Gewässerordnung des LAV Sachsen Anhalt
Salmoniden Gewässer im Landkreis Harz, hierfür werden die
Harzer-Salmoniden- Angelkarte oder eine Gastkarte benötigt!
Vereinigung Nordharzer Anglervereine e.V.
S – 450 – 011/2 Bode von Auslauf Überleitungstalsperre Königshütte
bis Stauwurzel Talsperre Wendefurth
S – 450 – 021 Bode von Auslauf Talsperre Wendefurth bis zum
Einlauf des Kaltenbach's
S – 450 – 031/3 Heltemme von Brücke Glaswerk in Derenburg bis
zur Straßenbrücke Mahndorf
S – 450 – 041 Ilse unterhalb Ortslage Ilsenburg bis Altkreisgrenze
Wernigerode zwischen Wasserleben und Berßel
______________________________________________________
1 Zusatzkarte erforderlich
2 Äsche ganzjährig geschont
3 Fangbegrenzung max. 2 Äschen pro Tag
Mitteilung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Änderung der Gewässerordnung untersagt gewerbliche Nutzung der Gewässer des Gewässerfonds des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Am Samstag, dem 07.11.2015, trafen sich die Vertreter der über 40.000 in den Vereinen des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. organisierten Angelfischer zur 44. Mitgliederversammlung des LAV in Magdeburg.
Mit überwältigender Mehrheit wurde die nachstehende Änderung der Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. beschlossen.
Einfügung in 4.9. „Sonstige Regelungen“ der Gewässerordnung
Eine gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung der in den Gewässerfonds des LAV Sachsen-Anhalt e.V. eingebrachten Gewässer ist nicht gestattet bzw. unzulässig.
Dies trifft insbesondere auf Veranstaltungen wie z.B. das Angelguiding zu.
In diesem Zusammenhang wird auch auf den § 1 des Tierschutzgesetzes verwiesen. Für gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzungen dürfen keine Fischereierlaubnisscheine - allgemein als Gastkarten bezeichnet - erteilt werden; Mitglieder dürfen die ihnen erteilte Fischereierlaubnis in Sachsen-Anhalt nicht dafür nutzen.
Begründung:
Immer häufiger werden an unseren Gewässern Personen angetroffen, die die Angelfischerei aus gewerblichen Gründen ausüben - sogenannte Angelguids (Angelführer).
Diese bieten gegen hohe Gebühren anderen Anglern an, ihnen zum Fang von Trophäenfischen zu verhelfen. Das widerspricht jeglicher ordnungsgemäßer Fischereiausübung und ist auch aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten.
Als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband sind wir gehalten, uns mit nicht fischerei und tierschutzrechtskonformen Varianten der Fischereiausübung und irreführenden Darstellungen zum Angeln auseinander zu setzen und uns ggf. von diesen zu distanzieren.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Gewässerfonds des LAV Sachsen-Anhalt e.V. in vollem Umfang aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und durch Arbeitsleistungen der Mitglieder gepflegt wird. Die dadurch geschaffenen, günstigen Bedingungen werden durch die Angelguids zum persönlichen Vorteil genutzt.
Vereine angrenzender Bundesländer haben das kommerzielle Angelguiding an ihren Gewässern bereits untersagt, so dass dieser Personenkreis nun vermehrt in Sachsen-Anhalt anzutreffen ist.