22.05.2023

Der Wasserstand liegt seit heute im normalen Bereich, die Wassertemperatur ist auch gestiegen so das seit Sonntag ein guter Insektenschlupf zu sehen ist. Die Trockenfliegen- Saison ist damit eröffnet.

 

Bitte zur Kenntnis nehmen!!!!!!

 

Das Eingezäunte Grundstück in Neuwerk (ehemals Kinderferienlager) ist ein privates Gelände. Der Eigentümer hat das Betreten seines Grundstücks untersagt zu Widerhandlungen führen zur Anzeige. Das Gelände ist Videoüberwacht und zusätzlich durch einen freilaufenden Hund gesichert. Viele Diebstähle, Vandalismus und das unerlaubte betreten des Grundstücks haben zu großen Ärger geführt. Bitte vor dem Zaun die Bode überqueren um in der Bode zu fischen.

Hallo Fliegenfischer

 

Info zum Fischen an der Bode

Fangverbot für Äsche, sie ist ganzjährig geschont und muss zurückgesetzt werden.

 

Das Mindestmaß zum entnehmen für Bach und Regenbogenforelle an der Bode

 

S- 450- 01 Auslauf Überleitungssperre Königshütte bis

                Stauwurzel Wendefurth

 

S- 450- 02 Talsperre Wendefurth bis Kästenbach hinter Treseburg                       

                                     ist  30 cm 

 

Die Tageskarte 25,00 €

 

Die Dreitageskarte 45,00 €

 

MfG und Petri Heil

 

Ausgabe Gastangelkarten- Bode 2023

 

Ausgabestellen Treseburg

 

Bode Bube / ehemals Haus Krabbes

Spohnbleek 4 - 606502 Thale / Treseburg

Tel:  +49 39456 292

Email: hallo@BodeBude.de

 

  • Hotel Forelle

  • Hotel Bodeblick

 

Ausgabestellen Altenbrak

  • Haus Bodetal Familie Jeske

  • Forellenzucht Zordel öffnet 7.00 Uhr

 

Ausgabestelle Wendefurth

 

        Pension Waldfrieden

 

Ausgabestelle Neuwerk

 

    Bodetaler Basecamp Lodge

    Ortsstr. 1 b  Neuwerk

    Tel: +49  39454 89600

 

Ausgabestelle Wernigerode

 

    Fressnapf 

    Zaunwiese 2

    Wernigerode

    38855

    Tel: 03943 601199

Bedingungen zum Fischen

  1. Es gilt das Fischereigesetz und die Fischereiordnung Land

          Sachsen- Anhalt so wie die Gewässerordnung des LAV / SA

  1. Der erste Tag zum Fischen ist der 1. April der letzte Tag der

          14. September.

  1. Die Gewässerstrecke das Datum des Kalendertages ist vor Beginn des Fischens einzutragen.
  2. Alle Fische sind sobald sie in Besitz (Beutel, Rucksack etc.)

         Genommen werden und vor dem erneuten Auswerfen der

         Rute, in das Fang Buch einzutragen.

 

      Bei Nichteintrag erfolgt sofortiger Entzug der Fischereierlaubnis

  1. Vorschriften zum Fischen: Die Gewässer sind beschildert, gelbes

          Schild mit einem F Flugangelstrecke, gefischt werden darf nur

          mit einer Fliege mit Einzelhaken.

          Gelbes Schild ohne Zusatz Buchstabe Spinnstrecke, Spinner / Wobbler

          mit einem Drilling. Kein Gummi oder Weichplaste.

          Rotes Schild Schonstrecke, Fischen verboten.

  1. Das Befahren der Gewässerstrecken über Waldwege mit Kfz ist

          verboten und führt zur Anzeige.

  1. Wettangeln und Guiding sind nicht erlaubt.
  2. Fangbegrenzung: Maximal 3 Salmoniden je Kalendertag,

       Mit fang des 3 Fisches ist das Fischen einzustellen.

    

9.  Für ganzjährig geschützte Fische besteht ein Fangverbot

(Äsche, Groppe, Elritze, Bachneunauge)

 

           Mindestmaß: 

 

Bachforelle                       30 cm

Regenbogenforelle            30 cm

Saibling                           Entnahme Pflicht

 

Für nichtaufgeführte Fischarten gelten die Gesetzlichen

Mindestmaße.

  1. Kontrollberechtigte: Die von der unteren Fischereibehörde

          bestätigten Fischereiaufseher.

  1. Das Fischen erfolgt auf eigene Gefahr ohne jegliche

         Haftung durch den Verein.